Auf einen Blick
Das Problem: Seit Mitte 2025 sperrt Meta in auffälliger Häufung persönliche Facebook-Konten von Personen, die Werbekonten und Business Manager ihrer Kunden betreuen – und dabei direkt als Nutzer („People“) in deren Business Managern eingetragen sind. Betroffen sind nicht nur Agenturmitarbeiter, sondern auch selbstständige Social-Media- und Performance-Marketing-Berater, Freelancer und externe Dienstleister.
Die Besonderheit: Wer stattdessen über den Partner-Zugang (eigener Business Manager → Kunde fügt die Business-ID als Partner hinzu) arbeitet, bleibt fast vollständig verschont.
Die rechtliche Lage: Es spricht aus unserer Sicht viel dafür, dass diese Sperrungen rechtswidrig sind. Meta verbietet die Direkteinbindung in seinen AGB gerade nicht. Hinzu kommen kartellrechtliche Verstöße nach §§ 19, 20 GWB, die Verletzung der Anhörungs- und Begründungspflicht (BGH III ZR 179/20), Transparenzmängel nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB sowie Pflichten aus dem Digital Services Act und weiteren Gesetzen, bzw. Verordnungen.
Die zentrale Frist: Meta gewährt 180 Tage für einen Einspruch. Danach droht die endgültige Löschung.
Wie wir Ihnen helfen können: Wir stellen Informationen sowie Best Practices aus unseren Erfahrungen zusammen, damit Sie sich in einem ersten Schritt selbst helfen können. Falls nötig setzen wir Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich per qualifiziertem Aufforderungsschreiben und falls nötig im einstweiligen Rechtsschutz und im Hauptsacheverfahren durch.
Inhaltsverzeichnis
- Wer ist von dieser Sperrwelle betroffen?
- Warum trifft Meta gerade diese Konstellation?
- Einordnung: Die Meta-Sperrwelle seit Mitte 2025
- Erste Hilfe: Was Sie sofort selbst tun sollten
- Warum die Sperrungen rechtswidrig sein dürften
- Welche Folgen drohen, wenn Sie nicht handeln
- Wie wir helfen: Abmahnung, einstweilige Verfügung, Schadensersatz
- Unsere Expertise
- Häufige Fragen (FAQ)
- Kontakt
Wer ist von dieser Sperrwelle betroffen?
Die Konstellation ist überall dieselbe, die Betroffenen sind es nicht. Was sie eint ist ein vermeintlicher Fehler:
- Mitarbeiter in Werbe-, Social-Media- und Performance-Marketing-Agenturen, die mit ihrem privaten Facebook-Profil in den Business Managern ihrer Agenturkunden eingetragen sind.
- Selbstständige Social-Media-Manager, Performance-Marketing-Berater und Freelancer, die für mehrere Kunden gleichzeitig Meta-Kampagnen aussteuern und dafür Direktzugriff auf die jeweiligen Business Manager erhalten haben.
- Freie Berater und externe Dienstleister, die projektweise für Kunden Kampagnen, Pixel-Implementierungen oder Tracking-Setups betreuen.
- Inhouse-Mitarbeiter konzernverbundener Unternehmen, die mit einem einzigen privaten Profil in den Business Managern mehrerer rechtlich getrennter Konzerngesellschaften eingetragen sind.
- E-Commerce-Betreiber mit mehreren Shops oder Marken, die über ein einziges Facebook-Profil die Werbekonten verschiedener Gesellschaften steuern.
Gemeinsam ist allen: Das persönliche Facebook-Konto ist unmittelbar als Admin oder Mitarbeiter in mehreren fremden Business Managern hinterlegt – nicht über einen eigenen Business Manager, der als Partner verknüpft wäre.
Warum trifft Meta gerade diese Konstellation?
Um zu verstehen, warum ausgerechnet die Direkteinbindung sanktioniert wird, lohnt ein kurzer Blick auf Metas Systemarchitektur.
Zwei Wege, die Meta selbst anbietet
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Merkmal |
Direkteinbindung („People“) |
Partner-Zugang |
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Wo ist der Mitarbeiter eingetragen? |
Direkt im Kunden-BM |
Im eigenen BM, der als Partner verknüpft ist |
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Was sieht Metas Algorithmus? |
Eine Einzelperson mit Admin-Rechten in vielen fremden BMs |
Eine verifizierte Firma mit B2B-Beziehung zum Kunden |
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Empfehlung von Meta |
Nicht als Best Practice bezeichnet |
Best Practice im Business Help Center |
Die algorithmische Logik dahinter
Ein privates Facebook-Profil, das mit Admin-Rechten in mehreren wirtschaftlich nicht verbundener Business Manager steht und sich zusätzlich aus wechselnden IP-Bereichen und Geräten einloggt, passt in das Erkennungsmuster, das Meta gegen Account-Vermietung, Verification Farms und Kontoverkauf entwickelt hat. Hinzu kommen klassische Fraud-Trigger: Sprunghafte Budgetänderungen über mehrere Konten hinweg, nahezu zeitgleich startende Kampagnen mit ähnlichem Creative-Aufbau, Multi-Account-Logins in kurzer Folge. Das ist das ganz normale Arbeitsmuster eines Performance-Marketers – und genau das hat Meta auf „verdächtig“ trainiert.
Bei der Partner-Struktur fehlen all diese Signale. Der Zugriff läuft aus Sicht des Systems zwischen zwei verifizierten Unternehmenseinheiten mit Geschäftsverifizierung und eigenständigem Risikoprofil. Die Kette von Einzelzugriffen einer Privatperson über mehrere Organisationen hinweg entfällt.
Erste Hilfe: Was Sie sofort selbst tun sollten
Bevor Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, sollten Sie alle eigenen Optionen ausschöpfen. Das ist aus zwei Gründen wichtig: In einem Teil der Fälle führt der Selbsthilfe-Weg zur Entsperrung, und selbst wenn nicht, ist Ihre dokumentierte Mitwirkung später prozessual wertvoll.
1. Dokumentieren Sie sofort
- Screenshots sämtlicher Sperrmeldungen, E-Mails und Systemhinweise mit Datum und Uhrzeit
- Die genaue Formulierung der Begründung, die Meta nennt (oder die Feststellung, dass keine Begründung mitgeteilt wurde)
- Eine Liste der betroffenen Kunden, Business Manager und laufenden Kampagnen
- Verwaltetes Werbebudget der letzten drei Monate je Kunde
- Zuletzt verwendete Geräte und ungefähre Login-Standorte
2. Legen Sie sofort Einspruch ein – die 180-Tage-Frist läuft
Meta räumt eine Einspruchsfrist von 180 Tagen ab Sperrung ein. Nach Ablauf droht die endgültige Löschung mit sämtlichen verknüpften Daten. Reichen Sie den Einspruch möglichst in der ersten Woche ein.
3. Durchlaufen Sie die Identitätsverifikation
Meta verlangt in der Regel einen Lichtbildausweis und gegebenenfalls ein Selfie-Video. Reichen Sie diese Dokumente ausschließlich über die offiziellen Meta-Formulare ein – niemals über Links aus zugesandten E-Mails.
4. Stellen Sie Ihre Zugangsstruktur um
Sobald Sie wieder handlungsfähig sind: Richten Sie einen eigenen Business Manager ein, lassen Sie sich von Ihren Kunden künftig als Partner (Business-ID) hinzufügen und entfernen Sie die persönlichen Direkteinbindungen aus den Kunden-BMs. Das schützt Sie und Ihre Kunden vor Wiederholungsfällen.
5. Installieren Sie einen zweiten Admin je Kunden-BM
In jedem Business Manager sollten mindestens zwei voneinander unabhängige Admin-Accounts existieren. Fällt einer aus, bleibt der BM handlungsfähig, und Ihre Kunden sind nicht von Ihrem einzelnen Profil abhängig.
6. Beziffern Sie Ihren wirtschaftlichen Schaden
Notieren Sie taggenau: unterbrochene Kampagnen, nicht bedienbare Kundenaufträge, drohende Vertragsstrafen, verlorene Aufträge, Umsätze in der Kampagnenpipeline. Diese Dokumentation ist die Grundlage für spätere Schadensersatzansprüche und für die Streitwertbestimmung.
Hinweis: Bleiben die Selbsthilfe-Schritte innerhalb von zwei bis drei Wochen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen erfolglos, ist ein anwaltliches Vorgehen erfahrungsgemäß der nächste sachgerechte Schritt.
Warum die Sperrungen aus unserer Sicht rechtswidrig sein dürften
Die rechtliche Ausgangslage ist deutlich günstiger, als viele Betroffene annehmen. Die deutsche und europäische Rechtsprechung hat in den letzten Jahren klare Regeln für Plattformen aufgestellt, welche diese bei Moderationsentscheidungen und insbesondere bei Accountsperrungen zu befolgen haben. Wir sehen in der hier besprochenen Konstellation regelmäßig sechs eigenständige Rechtsverstöße.
1. Keine vertragliche Grundlage in den Meta-AGB
Meta darf ein Konto nur aus einem Grund sperren, der in den einbezogenen Vertragsbedingungen ausdrücklich geregelt ist. Die Direkteinbindung in fremde Business Manager ist in keiner Meta-Klausel untersagt – weder in den Nutzungsbedingungen, noch in den Commercial Terms, den Business Tools Terms oder den Plattform-Richtlinien. Meta stellt die Funktion „Person hinzufügen“ im Business Manager selbst zur Verfügung, dokumentiert sie als regulären Anwendungsfall und unterscheidet lediglich zwischen zwei gleichermaßen vorgesehenen Nutzergruppen: „People“ und „Partners“. Die Partner-Empfehlung ist eine organisatorische Best Practice, kein vertragliches Verbot.
2. Verletzung der Anhörungs- und Begründungspflicht
Die laufende Rechtsprechung verlangt, dass Nutzer vor einer dauerhaften Sperre angehört werden und eine konkret auf den Einzelfall bezogene Begründung erhalten. Die in unseren Fällen dokumentierten Sperrmeldungen bestehen regelmäßig aus algorithmisch generierten Textbausteinen („ungewöhnliche Aktivität“, „Verstoß gegen die Community-Standards“) ohne jeden Einzelfallbezug.
3. Kartellrechtliche Unzulässigkeit nach §§ 19, 20 GWB
Meta ist im Markt der sozialen Netzwerke und des Social-Media-Advertisings marktbeherrschend. Das Bundeskartellamt hat dies in seinem Facebook-Verfahren (B6-22/16) für den Endnutzermarkt festgestellt. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 02.04.2025 (VI-U (Kart) 5/24) eine entsprechende Marktbeherrschung auch im gewerblichen Bereich bestätigt und die Schranken für Kontosperrungen präzisiert.
Ein marktbeherrschender Plattformbetreiber darf gewerbliche Nutzer nicht willkürlich und nicht intransparent sperren. Genau das geschieht, wenn Meta ein Verhalten sanktioniert, das in den eigenen AGB nicht verboten ist und für die Betroffenen nicht vorhersehbar war. Hinzu kommt die wirtschaftliche Abhängigkeit: Werbetreibende, Freelancer und Agenturen haben im Performance-Marketing keine gleichwertige Alternative zu Facebook und Instagram.
4. AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB
Wenn Meta sich im Streitfall auf Generalklauseln wie „verdächtige Aktivität“ oder „Verstoß gegen die Community-Standards“ beruft, unterliegen diese der deutschen AGB-Inhaltskontrolle. Solche Klauseln können nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam sein, wenn sie nicht transparent genug sind, damit Nutzer erkennen können, welches Verhalten konkret erfasst ist. Wo weder in den Nutzungsbedingungen noch in ergänzenden Dokumenten ein Hinweis auf das Risiko der Direkteinbindung zu finden ist, scheitert eine Berufung auf solche Klauseln nach unserer Meinung am Transparenzgebot.
5. Verletzungen des Digital Services Act und der P2B-Verordnung
Der seit 2024 vollständig anwendbare Digital Services Act (DSA) verpflichtet Meta als „Very Large Online Platform“ zu transparenten, einzelfallbezogen begründeten und rechtsmittelfähigen Moderationsentscheidungen. Pauschale Textbausteine erfüllen diese Anforderungen nicht.
Für gewerbliche Nutzer greift zusätzlich die Platform-to-Business-Verordnung (EU) 2019/1150 mit Anforderungen an Vorankündigung, Begründung und Widerspruchsmöglichkeit bei Einschränkungen oder Aussetzungen von Online-Vermittlungsdiensten.
6. Weitere Rechtsverletzungen und Ansprüche
Abhängig vom jeweiligen Fall können durch weitere Rechtsverletzungen Ansprüche gegeben sein, welche im Wege der anwaltlichen Rechtsdurchsetzung geltend gemacht werden können.
Welche Folgen drohen, wenn Sie nicht handeln
- 180-Tage-Frist läuft ab → dauerhafte Löschung des Accounts samt Netzwerk, Historie und verknüpfter Assets
- Kundenbeziehungen brechen weg → Kunden wechseln zu konkurrierenden Dienstleistern, Vertragsstrafen werden fällig
- Kaskadeneffekt → verknüpfte Kunden-Business-Manager und Werbekonten werden ebenfalls eingeschränkt oder gesperrt
- Beweise verblassen → je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird die saubere Rekonstruktion von Schadensumfang und Ablauf
- Streitwert sinkt → verspätet geltend gemachte Schäden sind oft nur noch reduziert durchsetzbar
Schnelles, strukturiertes Handeln ist deshalb nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich geboten.
→ Wie wir helfen: Abmahnung, einstweilige Verfügung, Schadensersatz
Wir betreuen eine wachsende Zahl dieser Fälle – sowohl auf Seiten einzelner Betroffener, deren Privatprofil gesperrt wurde, als auch auf Seiten der Unternehmen und Agenturen, deren Geschäftsbetrieb durch die Sperrung ihrer Mitarbeiter oder Dienstleister beeinträchtigt wird. Unser Vorgehen ist stufenweise und auf das konkrete Ergebnis ausgerichtet.
Stufe 1 – Anwaltliches Aufforderungsschreiben (Abmahnung) an Meta Platforms Irel and Ltd.
Das zentrale Instrument der ersten Eskalationsstufe ist ein qualifiziertes anwaltliches Aufforderungsschreiben mit präziser rechtlicher Darlegung, konkreter Fristsetzung und angedrohter gerichtlicher Durchsetzung. Wir stützen dieses Schreiben auf die kartellrechtliche und vertragsrechtliche Argumentation, die sich in den letzten eineinhalb Jahren durch BGH und Oberlandes- sowie Landgerichte ausdifferenziert hat.
Stufe 2 – Einstweilige Verfügung
Bleibt die Abmahnung ergebnislos oder drängt die 180-Tage-Frist, bereiten wir eine einstweilige Verfügung auf Entsperrung vor. Die deutschen Gerichte haben zuletzt mehrfach zugunsten der Nutzer entschieden und Meta zur Wiederherstellung des Zugangs verpflichtet.
Stufe 3 – Hauptsacheverfahren und Schadensersatz
Für die Durchsetzung konkreter Schadensersatzansprüche aus entgangenen Kampagneneinnahmen, Vertragsstrafen gegenüber eigenen Kunden, Umstrukturierungskosten und Rufschäden stehen uns kartellrechtliche Ansprüche und deliktsrechtliche Ansprüche zur Verfügung. Bei sauberer Dokumentation der wirtschaftlichen Folgen lassen sich diese regelmäßig substantiiert darlegen.
→ Unsere Expertise
In diesen Fällen sind zwei Kompetenzfelder erforderlich, die selten zusammen vorliegen:
Technisches Plattformverständnis. Wir kennen die Unterschiede zwischen Admin- und Partner-Strukturen im Business Manager, die Funktionsweise der Fraud-Erkennungssysteme, die Bedeutung von API-Zugriffen und Meta-Business-Partner-zertifizierten Drittanbieter-Tools sowie die technischen Folgewirkungen einer Sperre auf verknüpfte Assets.
Juristische Tiefe in den einschlägigen Rechtsgebieten. Kartellrecht (§§ 18, 19, 20, 33, 33a GWB), AGB-Recht (§§ 307 ff. BGB), deliktische Haftung (§§ 823, 826, 1004 BGB), Digital Services Act, P2B-Verordnung und die aktuelle BGH- und OLG-Rechtsprechung zur Plattformhaftung.
Gerade diese Kombination ist entscheidend, weil sie es erlaubt, den technischen Sachverhalt präzise zu erfassen und in die richtigen rechtlichen Kategorien zu übersetzen.
Häufige Fragen (FAQ)
Bin ich betroffen, wenn ich nicht für eine Agentur arbeite?
Ja. Die Sperrwelle trifft alle, die mit ihrem persönlichen Facebook-Konto direkt als Nutzer in mehreren fremden Business Managern eingetragen sind – unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig, freiberuflich, als Berater oder als Inhouse-Marketer tätig sind.
Wie lange habe ich Zeit, um gegen die Sperre vorzugehen?
Meta räumt eine Einspruchsfrist von 180 Tagen ab Sperrung ein. Danach droht die endgültige Löschung des Accounts samt aller verknüpften Daten. Anwaltliches Handeln ist idealerweise innerhalb der ersten vier bis sechs Wochen sinnvoll.
Ist die Direkteinbindung in den AGB von Meta verboten?
Nein. Meta stellt die Funktion „Person hinzufügen“ im Business Manager selbst zur Verfügung und dokumentiert sie als regulären Anwendungsfall. Ein vertragliches Verbot besteht weder in den Nutzungsbedingungen noch in den Commercial Terms oder in ergänzenden Richtlinien.
Was kostet ein anwaltliches Vorgehen gegen Meta?
Das hängt von Streitwert und Verfahrensstufe ab. In der außergerichtlichen Phase bieten wir eine pauschale Vergütung an. Im gerichtlichen Verfahren richten sich die Kosten nach dem RVG oder einer Stundenvereinbarung – sprechen Sie uns hierauf an.
Hat Meta sich zu dieser Sperrwelle geäußert?
Eine spezifische Stellungnahme zur Situation von Werbekonten-Betreuern gibt es bislang nicht.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Bei dokumentierten wirtschaftlichen Schäden – etwa entgangenen Kampagneneinnahmen, Vertragsstrafen gegenüber Kunden oder Rufschäden – kommen Ansprüche aus § 33a GWB (kartellrechtlicher Schadensersatz) sowie aus §§ 823, 826 BGB (Deliktsrecht) in Betracht. Voraussetzung ist eine saubere Dokumentation der Schäden.
Was ist die wichtigste Sofortmaßnahme?
Dokumentieren Sie alles (Screenshots, Fristen, betroffene Kunden, verwaltetes Budget), legen Sie umgehend Einspruch bei Meta ein und durchlaufen Sie die Identitätsverifikation. Und: Stellen Sie Ihre Zugangsstrukturen bei den Kunden künftig auf Partner-Zugang um.
→ Ihr nächster Schritt: Kostenfreie Ersteinschätzung
Wenn Sie betroffen sind, verlieren Sie keine Zeit. In einem kurzen Telefonat oder per E-Mail klären wir mit Ihnen:
- die Besonderheiten Ihres konkreten Falls
- die einschlägigen Fristen
- die wirtschaftliche Größenordnung und den Streitwert
- ob und in welcher Form ein anwaltliches Vorgehen sinnvoll ist