Was tun, wenn TikTok & Co. bei Fake-Accounts untätig bleiben?
Das Melden eines Fake-Accounts auf einer Plattform wie TikTok sollte eigentlich unkompliziert sein: Man füllt ein Formular aus, die Plattform prüft und entscheidet. Doch was passiert, wenn die Antwort lautet: „Kein Verstoß gegen unsere Community-Richtlinien“? In diesem Moment beginnt für viele Betroffene eine rechtliche Auseinandersetzung, die über die internen Regeln der Plattform hinausgeht. Gerade bei Identitätsdiebstahl, bei dem ein Account den Namen, das Profilbild und die Inhalte einer anderen Person nachahmt, kann die Untätigkeit der Plattform schwerwiegende Folgen haben.
Im Fall von TikTok, einer Plattform mit immenser Reichweite, sind nachahmende Accounts oder Fake-Accounts, die gegen die Community-Richtlinien verstoßen, keine Seltenheit. Diese Profile sind oft bei der Suche nach dem eigentlichen Account leicht auffindbar und weisen eine weitgehende Namensidentität und erhebliche Verwechslungsgefahr auf. Es geht nicht nur um einfache Fankonten, sondern um Profile, bei denen ein Dritter sich als der Nutzer ausgibt (bzw. ausgeben möchte). Die hohe Ähnlichkeit bzw. Identität trägt zur Zuordnungsverwirrung für den angesprochenen Verkehrskreis bei.
Kein Einzelfall: Umgang mit Fake-Accounts im Meldeverfahren der Plattform
Plattformen wie TikTok bieten zwar Meldesysteme an, die es Nutzern ermöglichen, sich gegen nachahmende Accounts zu wehren, doch diese Systeme haben oft erhebliche Lücken. Ein häufiges Problem ist, dass – wie in unserem Fall – zwar die Option „Jemand gibt sich als eine andere Person aus – ich“ ausgewählt werden kann, aber keine Möglichkeit besteht, weitere Details und Erläuterungen hochzuladen. Wenn TikTok trotz eindeutiger Hinweise auf Identitätsdiebstahl die Beschwerde ablehnt und auch ein Einspruch erfolglos bleibt, fühlen sich die Betroffenen machtlos. Die Plattform verweist oft darauf, dass die Meldung nicht ausreichend substantiiert sei oder weitere Kontaktmöglichkeiten ungenutzt blieben. Trotz eindeutiger Nachweise für den Identitätsdiebstahl, wie die Verwendung des Namens, des Profilbildes und der Inhalte der betroffenen Person, lehnte TikTok in unserem Fall die Beschwerde mit der Begründung ab, es liege kein Verstoß gegen die Richtlinien vor. Auch nach Einspruch gegen dieses Prüfungsergebnis lautete das Statut „Keine Verstöße gefunden“ und es wurde keine Abhilfe geschaffen. Als Host-Providerin ist TikTok jedoch die Gestaltung des Meldesystems zuzurechnen, und ein Verweis auf unzureichende Angaben bei der Meldung ist nicht hinzunehmen. Sofern anhand der ersten Meldung eine Prüfung mit Ergebnis getroffen wird – wie hier geschehen: „kein Verstoß“ – dann ist der Verweis auf mangelnde vorgelegte Nachrichten oder Unterlagen widersprüchlich. Das Ergebnis, dass kein Verstoß gegen die Community-Richtlinien vorliege, ist eine Feststellung mit einer Entscheidung in der Sache. Auf den Verweis von TikTok im gerichtlichen Verfahren, dass im Rahmen des Meldesystems weitere Details und Erläuterungen übersandt werden können sowie umfassende Kontakt- und Meldemöglichkeiten über weitere Kontaktadressen von TikTok nicht genutzt worden seien, muss sich der Nutzer nicht einlassen.
Die Rechtslage: Einordnung
Als Host-Providerin hat TikTok als mittelbare Störerin zwar keine generelle Verpflichtung, Inhalte von Nutzern auf alle möglichen Rechtsverletzungen zu überprüfen, wenn keine konkreten Hinweise auf Rechtsverletzungen vorliegen. TikTok stellt ihren Nutzern eine Plattform zur Äußerung zur Verfügung, bei der ab der Kenntnis über eine Rechtsverletzung die Plattformbetreiber Verantwortlichkeit und Haftung für eingebrachte Inhalte übernehmen müssen. Diese Kenntnis ist insbesondere dann gegeben, wenn über das dafür vorgesehene Meldesystem eine Mitteilung durch den Nutzer erfolgt und anhand dieser die Rechtsverletzung bereits festgestellt werden kann.
Das bedeutet, dass Plattformbetreiber wie TikTok den Schutz vor Fake-Accounts und den damit verbundenen Rechtsverletzungen sowie die Wahrung der Interessen der Nutzer gewährleisten müssen. Eine unterlassene Sperrung eines nachahmenden Accounts kann einen Eingriff in die Rechte der Nutzer darstellen, insbesondere wenn die Plattform behauptet, es liege kein Verstoß vor, obwohl die Sachlage eindeutig ist.
Im Kern können durch Fake-Accounts u. a. das Selbstbestimmungsrecht und der soziale Geltungsanspruch als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB, i. V. m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 S. 1 GG i. V. m. § 12 BGB) verletzt werden. Daraus folgt, dass eine Nicht-Sperrung und das Abrufbarhalten eines Accounts auf der Plattform bei klarem Identitätsdiebstahl – entgegen der Behauptung, es liege kein Verstoß gegen die Community-Richtlinien vor – durch die Plattform selbst zu unterlassen ist. Die Plattform ist hier für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich und hat unverzüglich tätig zu werden, um den Fake-Account zu sperren.
Diese Fälle zeigen, dass die internen Meldeverfahren von Plattformen oft nicht den Anforderungen genügen, um komplexe Rechtsverletzungen zu lösen. Dennoch haben sich Plattformbetreiber ihre eigens zur Verfügung gestellten Meldeverfahren zuzurechnen. Die konkrete Gestaltung der von der Plattform zur Verfügung gestellten Eingabemaske und die Behauptung, es mangele aufgrund der getätigten Meldung an Informationen, um den Verstoß durch weitergehende Angaben zu beurteilen, kann nicht dem Nutzer von TikTok angelastet werden. Wenn ein Meldesystem – wie im Falle von TikTok – nur eine Auswahl aus Szenarien ohne ergänzende Erläuterungen zulässt, kann dies nicht dem Nutzer angelastet werden.
Es bleibt abzuwarten, wie TikTok und andere Plattformen die Anforderungen des Digital Services Acts (DSA) und die deutsche Rechtsprechung in Bezug auf den Schutz vor Fake-Accounts umsetzen werden. Eines ist jedoch klar: Transparenz, nachvollziehbare Begründungen und faire Anhörungsverfahren sind unerlässlich, um die Meinungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht im digitalen Raum zu schützen.
