Abmahnung von IPPC Law erhalten?
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Sie haben eine Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – häufig unterzeichnet von Rechtsanwalt Daniel Sebastian – erhalten? Vorwurf ist meist die ungenehmigte Nutzung eines Musiktitels in einem Instagram- oder TikTok-Beitrag. Gefordert werden Unterlassungserklärung, Schadensersatz, Anwalts- und Ermittlungskosten. Bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen: Lassen Sie das Schreiben anwaltlich prüfen.
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Auf einen Blick
Wer schreibt? IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin – meist über Rechtsanwalt Daniel Sebastian.
Worum geht's? Klassische Abmahnung nach § 97a UrhG wegen Musiknutzung in gewerblichen Instagram-/TikTok-Posts.
Geforderte Summen: Typisch ca. 1.500 € Schadensersatz + 1.082,10 € netto Anwaltskosten + Ermittlungskosten – pro Musiktitel.
Was Sie jetzt tun sollten
Abmahnungen von IPPC Law sind im Tonfall bestimmt und mit kurzen Fristen versehen. Bewahren Sie Ruhe – und gehen Sie strukturiert vor:
- Fristen notieren. Notieren Sie Eingangsdatum sowie die in der Abmahnung gesetzten Fristen für Unterlassungserklärung und Zahlung. Reagieren Sie rechtzeitig – aber nicht überstürzt.
- Nichts vorschnell unterschreiben. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst. Eine Unterzeichnung bindet Sie lebenslang und kann beträchtliche Vertragsstrafen auslösen.
- Beweise sichern. Original-Beitrag/Reel, URL, Veröffentlichungsdatum, Reichweite, verwendeter Sound, Account-Status (privat/Business) – idealerweise per Screenshot dokumentieren.
- Sperrung des beanstandeten Beitrags. Stellen Sie den Beitrag offline (löschen oder auf „privat"), damit die mögliche Rechtsverletzung nicht weiterläuft. Vorher Beweise sichern.
- Aktivlegitimation und Lizenzlage prüfen. Stammt die Musik aus der Plattform-Bibliothek? War der Account privat oder gewerblich genutzt? Ist die behauptete Rechtekette nachvollziehbar?
- Forderungen prüfen. Schadensersatz nach Lizenzanalogie, Anwaltskosten und Ermittlungskosten sind in vielen Fällen der Höhe nach angreifbar.
IPPC Law im Detail
Damit Sie Ihre Lage richtig einschätzen können, finden Sie hier die wichtigsten Hintergrundinformationen zur Kanzlei IPPC Law und zu Rechtsanwalt Daniel Sebastian, zu Inhalt und Berechtigung der Forderungen sowie zum typischen Ablauf.
Wer ist IPPC Law / Daniel Sebastian?
Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in der Storkower Straße 158, 10407 Berlin, ist eine auf Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz ausgerichtete Anwaltskanzlei. Bekannt geworden ist die Kanzlei vor allem durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der seit rund zwei Jahrzehnten als Abmahnanwalt aktiv ist – zunächst im Bereich Filesharing (illegale Tauschbörsen) und Pornofilm-Abmahnungen, mittlerweile schwerpunktmäßig bei urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen.
Die Kanzlei verfolgt Urheberrechtsverletzungen systematisch und im großen Stil. Plattformen wie Instagram, TikTok und Facebook werden umfassend auf Verwendungen geschützter Musiktitel überwacht; im Anschluss erfolgt der Versand von Abmahnungen an Account-Inhaber, denen eine ungenehmigte Nutzung vorgeworfen wird.
Im Auftrag welcher Rechteinhaber IPPC Law tätig wird, variiert. Ein zentraler und in zahlreichen Schreiben auftretender Auftraggeber ist die B1 Recordings GmbH. Daneben werden auch einzelne Künstler und kleinere Tonträgerhersteller vertreten – etwa bei Abmahnungen wegen der Musiktitel „Pedro" (Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – W&W Remix), „Stereo Love" (Fewtile), „Goosebumps" (HVME) oder „Deep Down" (Alok, Ella Eyre, Kenny Dope feat. Never Dull).
Wichtig: Abmahnungen von IPPC Law sind keine Fake-Abmahnungen oder reine Abzocke. Sie sind ernst zu nehmen – andernfalls drohen mittelfristig Mahnbescheid, Klage oder einstweilige Verfügung. Genauso muss aber jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden, bevor gezahlt oder unterschrieben wird.
Welche Forderungen stellt IPPC Law?
Anders als reine Rechteagenturen versendet IPPC Law typischerweise direkt eine klassische urheberrechtliche Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG. Diese enthält in den uns bekannten Fällen vier Bausteine:
- Unterlassungsanspruch verbunden mit einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 UrhG)
- Erstattung der Abmahn- bzw. Anwaltskosten nach RVG
- Erstattung von Ermittlungskosten für die Feststellung des Verstoßes
Höhe der geforderten Beträge
Im Vergleich zu manchen anderen Akteuren am Markt sind die in der einzelnen Abmahnung geforderten Beträge bei IPPC Law überschaubar – in der Masse können sie für betroffene Unternehmen jedoch erheblich werden. In den uns bekannten Fällen werden typischerweise folgende Positionen gefordert:
| Position | Typische Höhe |
|---|---|
| Schadensersatz (Lizenzanalogie) | i. d. R. ca. 1.500 € |
| Anwaltskosten (Abmahnkosten nach RVG) | i. d. R. ca. 1.082,10 € netto |
| Ermittlungskosten | variabel, je nach Schreiben |
| Frist zur Stellungnahme | i. d. R. ca. 7 – 14 Tage |
Die Höhe des Schadensersatzes wird mit Faktoren wie Bekanntheit des Songs, Reichweite des Beitrags, gewerblicher oder werblicher Charakter sowie Dauer der Online-Stellung begründet. Die Streitwerte werden teilweise „sportlich" angesetzt und sind regelmäßig verhandelbar oder rechtlich angreifbar.
Ist die Forderung berechtigt?
Die pauschale Antwort lautet: Es kommt darauf an – und zwar auf eine Reihe von Faktoren, die im Einzelfall sorgfältig zu prüfen sind. Die rechtliche Bewertung hängt insbesondere von folgenden Aspekten ab:
1. Aktivlegitimation – ist der behauptete Rechteinhaber tatsächlich rechteinhabend?
IPPC Law beruft sich in den Schreiben auf eine exklusive Berechtigung des jeweiligen Mandanten – etwa der B1 Recordings GmbH oder eines einzelnen Künstlers. Diese Aktivlegitimation ist kein Selbstläufer: Bei Tonaufnahmen müssen die Rechte nach §§ 31, 85 UrhG in einer lückenlosen Kette vom Tonträgerhersteller bzw. ausübenden Künstler bis zum Abmahnenden übertragen worden sein. Der Verweis auf eine Plattform-Nennung (z. B. Spotify, Apple Music, Amazon) ersetzt keinen Nachweis der Rechtekette und kann anwaltlich substantiiert bestritten werden.
2. Liegt überhaupt eine relevante Nutzungshandlung vor?
Eine urheberrechtlich relevante Verletzung setzt voraus, dass tatsächlich eine geschützte Tonaufnahme öffentlich zugänglich gemacht wurde (§ 19a UrhG). Zu prüfen ist u. a.:
- Stammt die genutzte Musik aus der regulären Instagram-/TikTok-Bibliothek? Wenn ja, kann eine Plattformlizenz greifen.
- Handelt es sich um die Commercial Music Library oder die reguläre Sound-Bibliothek?
- Wurde der Account privat oder gewerblich genutzt? Plattformlizenzen decken in aller Regel nur die private Nutzung; gewerbliche Nutzung – insbesondere bei werbendem Bezug – ist die zentrale Angriffsfläche von IPPC-Abmahnungen.
- Lag eine eigene Lizenz vor (z. B. über Drittanbieter wie Epidemic Sound, Artlist o. ä.)? Deckt diese die konkrete Nutzungsart auch wirklich ab?
3. Höhe der Lizenzanalogie und der Anwaltskosten
Selbst wenn dem Grunde nach eine Verletzung vorliegt, ist die Höhe der Forderung häufig der angreifbarste Punkt. Nach der Lizenzanalogie ist derjenige Betrag zu erstatten, den ein vernünftiger Lizenznehmer und Lizenzgeber für die konkrete Nutzungshandlung vereinbart hätten. Für Synchronisationsrechte auf TikTok/Instagram fehlt es bislang weitgehend an einem etablierten Marktstandard – belastbare gerichtliche Entscheidungen zur „angemessenen" Höhe bei kurzen Musikeinblendungen in Reels gibt es nach aktuellem Stand kaum. Auch die Anwaltskosten hängen am angesetzten Streitwert, der seinerseits angreifbar ist.
4. Modifizierte Unterlassungserklärung
Die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst und enthält ein hohes Vertragsstrafenrisiko. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann dieses Risiko erheblich reduzieren – sollte aber nur nach individueller Prüfung und sorgfältiger Formulierung abgegeben werden, um die Wirksamkeit nicht zu gefährden.
Praxis-Tipp: Auch wenn dem Grunde nach eine Rechtsverletzung vorliegt, lassen sich die geforderten Summen in der ganz überwiegenden Mehrzahl der von uns bearbeiteten Fälle spürbar reduzieren – durch die Prüfung der Aktivlegitimation, die Bestreitung des Streitwerts und durch ein professionelles Vergleichsmanagement.
Wie geht IPPC Law üblicherweise vor?
Aus zahlreichen uns vorliegenden Fällen sowie aus der Berichterstattung in der Fachpresse zeigt sich ein wiederkehrendes Muster im Vorgehen von IPPC Law und Rechtsanwalt Daniel Sebastian:
Schritt 1 – Monitoring
Plattformen wie Instagram, TikTok und Facebook werden systematisch auf Verwendungen geschützter Musiktitel überwacht. Im Fokus stehen gewerbliche Profile – Influencer, Selbstständige, Unternehmen, Agenturen –, da bei diesen die Plattform-Lizenzen für private Nutzung nicht greifen.
Schritt 2 – Klassische Abmahnung mit voller Forderungspalette
Anders als manche Rechteagenturen, die zunächst „Berechtigungsanfragen" oder Nachlizenzierungsangebote versenden, verschickt IPPC Law in der Regel direkt eine klassische Abmahnung. Diese enthält vorformulierte Unterlassungserklärung, konkrete Schadensersatzforderung, Anwaltskostenrechnung und in der Regel auch Ermittlungskosten – jeweils mit kurzer Frist.
Schritt 3 – Eskalation bei Nichtreaktion
Wird die Abmahnung nicht beantwortet oder die Forderung nicht erfüllt, folgen erfahrungsgemäß weitere Mahnschreiben, ggf. ein gerichtlicher Mahnbescheid sowie – in bestimmten Konstellationen – auch einstweilige Verfügungen, um die Unterlassung kurzfristig zu sichern. Daniel Sebastian ist aus seiner Filesharing-Vergangenheit bekannt dafür, Abmahnungen auch tatsächlich gerichtlich durchzusetzen – das unterscheidet IPPC Law von Akteuren, die fast ausschließlich außergerichtlich agieren.
Schritt 4 – Vergleich oder Klageverfahren
Erfahrungsgemäß ist in den meisten Fällen ein außergerichtlicher Vergleich möglich – häufig zu deutlich reduzierten Beträgen. Voraussetzung ist eine fristgerechte und strategisch durchdachte Reaktion. Bleibt der Fall ungeklärt, droht eine zivilgerichtliche Klage – mit Mehrkosten und Prozessrisiko.
Was Sie aus diesem Muster lernen können
- Die erste Reaktion ist entscheidend: Wer hier strukturiert und anwaltlich vorgeht, hat in vielen Fällen erheblichen Verhandlungsspielraum.
- Schweigen ist keine gute Strategie – die Sache erledigt sich nicht von selbst, und ignorierte IPPC-Abmahnungen führen erfahrungsgemäß zur Eskalation.
- Keine direkte Kontaktaufnahme mit IPPC Law (Telefon, E-Mail) ohne anwaltliche Begleitung – Aussagen können später als Schuldanerkenntnis verwertet werden.
Worauf stützt IPPC Law ihre Forderungen rechtlich?
Die Forderungen von IPPC Law stützen sich – soweit dem Grunde nach eine Rechtsverletzung vorliegt – auf die klassischen urheberrechtlichen Anspruchsgrundlagen:
- § 19a UrhG – Recht der öffentlichen Zugänglichmachung; einschlägig, wenn Musik in einem öffentlich abrufbaren Social-Media-Beitrag verwendet wird.
- § 85 UrhG – Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers an der konkreten Tonaufnahme; aus diesem Recht werden u. a. die sogenannten Synchronisationsrechte abgeleitet.
- § 97 Abs. 1 UrhG – verschuldensunabhängiger Unterlassungsanspruch bei Wiederholungsgefahr.
- § 97 Abs. 2 UrhG – Schadensersatz bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten; in der Praxis nahezu immer nach der Lizenzanalogie berechnet.
- § 97a UrhG – formelle Anforderungen an eine Abmahnung sowie Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten.
Transparent, fair und auf Augenhöhe
Bei einer IPPC-Abmahnung ist die richtige Strategie entscheidend. Welche Vorgehensweise in Ihrem Fall passt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab – von der Art des Accounts über die Lizenzkette bis hin zur Reichweite des konkreten Beitrags. Unser Ablauf ist transparent und ergebnisorientiert:
Schreiben einreichen
Sie senden uns die IPPC-Abmahnung sowie ggf. weiterführende Korrespondenz über unser Kontaktformular oder per E-Mail an platformrights@jun.legal.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Wir prüfen das Schreiben und melden uns kurzfristig zurück. Wir besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten und mögliche Strategien – kostenfrei und unverbindlich.
Transparentes Angebot
Bei sinnvoller anwaltlicher Vertretung erhalten Sie ein Pauschalangebot, das die außergerichtliche Erstbearbeitung sowie eine mit Ihnen abgestimmte Erwiderung an die Gegenseite abdeckt.
Wir vertreten Sie
Wir setzen die vereinbarte Strategie um, korrespondieren mit IPPC Law bzw. Rechtsanwalt Daniel Sebastian, verhandeln Vergleichsangebote und halten Sie über jeden Schritt informiert.