MUSIK-ABMAHNUNGEN

Wenn Sie ein Schreiben einer „Abmahnkanzlei“ oder eines „Rechteinhabers“ erhalten, weil Sie in einem TikTok-Video, Instagram-Reel oder X-Post vermeintlich urheberrechtlich geschützte Musik genutzt haben, handelt es sich regelmäßig um eine urheberrechtliche Abmahnung oder eine Aufforderung zur Nachlizenzierung. Häufig geht es um Schadensersatz (Lizenzanalogie)Anwaltskosten und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – und nicht selten um beachtliche Summen

Wichtig: Solche Schreiben wirken oft „final“ und setzen kurze Fristen. Trotzdem gilt: Nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben. In sehr vielen Fällen lassen sich Forderungen mit guter rechtlicher Argumentation reduzieren oder sogar abwehren. 

Musik-Abmahnungen tauchen typischerweise in folgenden Konstellationen auf: 

  • Nutzung eines Songs als Hintergrundmusik in TikTok-Videos oder Instagram-Reels, insbesondere bei öffentlichen oder gewerblichen Accounts
  • Einsatz von Musik in Beiträgen, die Werbung, Produktplatzierungen oder Unternehmenskommunikation enthalten. 
  • Re-Uploads: Ein Video wurde auf mehreren Plattformen veröffentlicht (TikTok → Instagram → YouTube Shorts). 
  • Verwendung von Musik über Schnitt-Apps, Vorlagen von den jeweiligen Plattformen selbst oder externe Bibliotheken, ohne klare Nutzungsrechteeinräumung. 
  • Mehrfaches Posten/Boosting/Ads (z. B. „Promote“-Funktion), was die Forderungen steigern kann. 
In der anwaltlichen Praxis sehen wir oft, dass Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media Betroffene überrumpeln: kurze Fristen, hoher Druck, pauschale Schadenssummen. Weil viele Plattformen „Musik verfügbar machen“, entsteht leicht der Eindruck, alles sei erlaubt.
Rechtsanwalt Florian Hackel
Florian Hackel
Rechtsanwalt

Unsere Checkliste für Sie - kurz & knapp:

  1. Fristen notieren – aber ruhig bleiben: Abmahnungen arbeiten mit Zeitdruck. Nicht ignorieren, aber auch nicht panisch reagieren.  
  2. Nichts vorschnell unterschreiben: Unterlassungserklärungen sind oft zu weit und binden Sie langfristig (hohes Vertragsstrafen-Risiko). 
  3. Beweise sichern: Sichern Sie den Post (Video-Datei), Veröffentlichungsdatum, URL, verwendeten Sound, Screenshots, Account-Status (privat/gewerblich), bevor Sie den Post vorsorglich runternehmen/löschen
  4. Löschung: Vorsorglich sollte das streitgegenständliche Musikstück zunächst nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden, um eine mögliche Rechtsverletzung nicht weiter aufrecht zu erhalten.
  5. Lizenzlage prüfen: Wurde Musik aus der Plattform-Bibliothek genutzt? War der Account privat oder geschäftlich?
  6. Forderungen prüfen: Schadensersatz, Anwaltskosten und Streitwerte sind häufig verhandelbar oder angreifbar. 
  7. Strategisch reagieren: Löschung allein löst das Problem regelmäßig nicht — entscheidend ist ein rechtssicheres Vorgehen gegen entsprechende Forderungen.

Warum solche Forderungen so hoch wirken und was dahintersteht  

 Abmahnungen kombinieren typischerweise drei Bausteine:  

  1. Unterlassungsanspruch 
    Sie sollen erklären, die Nutzung künftig zu unterlassen – oft mit einer Vertragsstrafe verbunden, wenn es erneut passiert. 
  2. Schadensersatz 
    Schadensersatz wird häufig nach der sogenannten Lizenzanalogie gefordert: Es wird ein Betrag verlangt, der einer „fiktiven Lizenz“ entsprechen soll. Bei Social Media wird dabei teils mit Reichweite, Dauer, Wiederholungen oder kommerziellem Kontext argumentiert. 
  3. Anwaltskosten / Abmahnkosten 
    Diese hängen vom angesetzten Streitwert ab. Dieser wird in Abmahnschreiben nicht selten „sportlich“ bemessen. 
Rechtlicher Hintergrund für Interessierte:

Urheberrechtsverletzungen lösen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG aus, wobei der Unterlassungsanspruch verschuldensunabhängig ist und eine Wiederholungsgefahr voraussetzt. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG stellt ein zentrales Verwertungsrecht des Urhebers dar, das eingreift, wenn Werke für jedermann im Internet zugänglich gemacht oder verbreitet werden (z. B. als Hintergrundmusik eines Social Media Posts). Die Durchsetzung erfolgt typischerweise durch Abmahnungen, die dem Verletzer Gelegenheit zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geben sollen.

Der Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG setzt vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln voraus und kann nach drei Methoden berechnet werden: konkreter Schadensnachweis, Gewinnherausgabe oder Lizenzanalogie (wobei die Lizenzanalogie der Regelfall ist). Wichtig ist, dass dieser Schadensersatzanspruch Sie lange begleiten kann, da er erst nach 10 Jahren verjährt. Der Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG ermöglicht dem Verletzten Informationen zur Berechnung der Höhe von Schadensersatzansprüchen zu erhalten, setzt jedoch voraus, dass die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß erfolgt ist. Die konkrete rechtliche Bewertung hängt maßgeblich von Plattform, Lizenzkette, Account-Art und Verwendungsweise ab, wobei im Online-Bereich besondere Haftungsgrundsätze für Diensteanbieter gelten.

Hinweise für Content Creator und gewerbliche Accounts

Gerade bei gewerblichen Accounts ist die Abmahngefahr deutlich höher, weil Plattformlizenzen häufig zwischen privater und kommerzieller Nutzung differenzieren oder bestimmte Nutzungen (z. B. Werbung/Promote) anders behandeln.  

Typische Risikofaktoren: 

  • Business-/Creator-Account statt Privataccount 
  • Produktwerbung, Affiliate, Sponsoring 
  • Nutzung außerhalb der offiziellen Plattformmusik / via Schnitt-Apps 
  • Crossposting auf mehrere Plattformen 
  • Lange Online-Dauer oder hohe Reichweite 

Maßnahmen zur Selbsthilfe

Was tun bei einer Musik-Abmahnung?

Schritt 1: Nichts unterschreiben – insbesondere keine vorformulierte Unterlassungserklärung

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst. Wer sie unterschreibt, übernimmt oft ein erhebliches Vertragsstrafenrisiko für die Zukunft.  

Schritt 2: Inhalt sichern und Umstände dokumentieren

Sichern Sie: 

  • Video-Datei (Original)  
  • URL, Datum, Reichweite (Views/Likes), ggf. Werbeschaltung  
  • verwendeter Sound/ Quelle (Plattform-Bibliothek oder extern)  
  • Account-Typ (privat/Business), ggf. Screenshot aus Einstellungen  
  • ob das Video bereits gelöscht/ privat gestellt wurde (Zeitpunkt dokumentieren)  

Schritt 3: Keine direkten Schuldeingeständnisse gegenüber der Gegenseite

 Vermeiden Sie spontane Antworten wie „war mir nicht bewusst“ oder „ich habe das aus TikTok genommen“. Solche Formulierungen können später gegen Sie verwendet werden. 

Anwaltliches Vorgehen

Professionelle Unterstützung für Sie

 Bei Musik-Abmahnungen ist anwaltliche Unterstützung häufig sinnvoll, insbesondere wenn:  

  • eine Unterlassungserklärung gefordert wird,   
  • hoher Schadensersatz verlangt wird, 
  •  kurze Fristen gesetzt werden, 
  • Sie einen gewerblichen Account betreiben oder Werbung/ Promote im Spiel war,  
 

Wenn Sie uns kontaktieren, besprechen wir:

  • ob überhaupt eine haftungsrelevante Urheberrechtsverletzung vorliegt, 
  • ob die Gegenseite aktivlegitimiert ist (Rechtekette), 
  • ob die Forderungshöhe (Lizenzanalogie, Streitwert, Kosten) angreifbar ist (regelmäßig der Fall), 
  • wie eine modifizierte Unterlassungserklärung rechtssicher gestaltet werden kann, 
  • wie sich Zahlungsansprüche reduzieren oder abwehren lassen.

Wenn Sie uns beauftragen, bieten wir Ihnen:

  • Transparente Pauschalpreise für außergerichtliche Verfahren

     

  • Expertise einer spezialisierten IT-Rechtskanzlei und eingespielte Abläufe

     

  • Zeiteffiziente, zielgerichtete und maßgeschneiderte Bearbeitung Ihres Falles unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände, persönliche wie unternehmerische

Wir teilen Ihnen vor einer Beauftragung kostenfrei mit, ob ein anwaltliches Vorgehen sinnvoll ist oder ob (und wie) Sie selbst reagieren können. Wenn wir Sie sinnvoll unterstützen können, handeln wir schnell und bieten kurzfristig Termine an. 

Durch unsere Spezialisierung in diesem Bereich können wir Ihnen nicht nur eine fundierte rechtliche Prüfung, sondern auch eine schnelle und effektive Bearbeitung bieten – bei gleichzeitig voller Kostenkontrolle.

Kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich und kostenfrei per Kontaktformular, E-Mail (platformrights@jun.legal) oder telefonisch (0931 66 39 232). Wir melden uns zeitnah und stellen Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung mögliche rechtliche Schritte vor. 

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